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Schadensarten

Wenn man einen Unfall hat, dann können Schäden am eigenen oder fremden Fahrzeug vorliegen. Man kann grundsätzlich von zwei unterschiedlichen Schadensarten ausgehen, je nachdem, wer den Schaden verursacht hat. Ist man selbst für den Unfall verantwortlich, dann wird die Haftpflichtversicherung des eigenen Autos für den Schaden am fremden Fahrzeug herangezogen. Für das eigene Auto kann eine Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden, falls diese abgeschlossen wurde. Ist der Unfallgegner Verursacher des Schadens, dann hat dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden einzustehen. Für den Haftpflichtschaden kann auf das Bürgerliche Gesetzbuch, für den Kaskoschaden auf das Regelwert der allgemeinen Kraftfahrzeug-Bedingungen zurückgegriffen werden.

Haftpflichtschaden und Bagatellgrenze

Bei einem Haftpflichtschaden ist der Verursacher des Unfalls verpflichtet, dem Umfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser unfallbedingt bekommen hat. Der Unfallgegner ist so zu stellen, als ob der der Unfall nicht stattgefunden hätte. Liegt der Unfallschaden des Unfallgegners unter 750 Euro, dann spricht man von einem Bagatellschaden. In diesen Fall braucht die Haftpflichtversicherung nicht die Kosten für einen vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen.

Teilkasko- und Vollkaskoschadendsregelungen

Beim Kaskoschaden ist zwischen der Vollkasko- und der Teilkaskoversicherung zu unterscheiden. Ist man Unfallverursacher und möchte den eigenen Schaden bei seiner Versicherung abrechnen, dann ist dies normalerweise nur möglich, wenn man eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Diese trägt den Schaden abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Teilkaskoversicherung ist wesentlich preiswerter, deckt aber nur Schäden ab, die bei bestimmten Fallkonstruktionen eingetreten sind. Hierzu gehört der Schaden nach einem Diebstahl des Fahrzeuges. Auch nach einem Glasschaden springt die Teilkaskoversicherung ein. Diese greift auch, wenn ein Brand-, Sturm, Wasser- oder Wildschaden am eigenen Fahrzeug vorliegt.

Kfz Sachverständiger und Gutachter aus Augsburg