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Unfall was nun?

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, dann kommt es auf das schnelle Handeln an. Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle ab, um weitere Probleme zu vermeiden. Überprüfen Sie dann, ob es Verletzte gibt, denn diese brauchen dringend Hilfe. Fordern Sie Passanten zur Unterstützung auf und informieren Sie per Notruf Feuerwehr und Polizei. Diese werden dann weitere Maßnahmen ergreifen.

Sobald Sie diese wichtigen Schritte umgesetzt haben, können Sie an Ihre Interessenlage denken. Fotografien oder notieren Sie das Kennzeichen des Unfallgegners. Lassen Sie sich dessen Name, dessen Adresse und dessen Versicherungsdaten geben. Falls Sie einen ausländischen Unfallgegner haben, dann können Sie sich dessen „Grüne Karte“ zeigen lassen. Gibt es Zeugen, dann notieren Sie auch deren Namen und Adressen, auch wenn dies normalerweise die Polizeibeamten für Sie erledigen. Sind überhaupt Polizisten vor Ort? Notieren Sie auch deren Dienststelle und deren Namen, damit Sie später aktiv werden können. Noch am selben Tag sollten Sie einen standardisierten Unfallbericht für Ihre Versicherung erstellen. Kopieren Sie diesen Bericht, bevor Sie ihn aus der Hand geben.

Basis des Berichts können Fotos und weitere Unterlagen sein, die Sie bereits am Umfallort zur Beweissicherung gemacht haben. Ein Foto von den Unfallwagen aus verschiedenen Perspektiven ist hilfreich. Von den Fahrzeugschäden sollten Sie größere Aufnahmen anfertigen. Auch Bremsspuren und ausgetretene Flüssigkeiten sollten fotografiert werden. Im späteren Verlauf des Tages können Sie dann eine Skizze des Umfallorts anfertigen.

Falls Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, dann können Sie auf folgende Punkte achten, um ihre Interessen zu wahren:

  • Ein qualifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger sollte beauftragt werden, damit der Schaden professionell erfasst werden kann. Versicherungen dürfen im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. Die Kosten für das Gutachten gehören zum Unfallschaden und können später erstattet werden.
  • Achten Sie darauf, dass die „gegnerische“ Versicherung Ihnen nicht den Handlungsrahmen einschränkt. Manche Versicherungen versuchen es auf dem verkürzten Weg. Sie bieten eine schnelle Pauschallösung an, die attraktiv erscheint, Ihnen jedoch im Nachhinein viel Ärger machen kann. Mit einem Sachverständigen und einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vermeiden Sie Nachteile.
  • Gehen Sie nicht auf vorschnelle Kostenschätzungen ein. Achten Sie auch darauf, dass die Wertminderung Ihres Fahrzeuges durch den Unfall berücksichtigt wird. Ein qualifizierter Verkehrsrechtsanwalt ist die beste Interessenvertretung, wenn Sie den Unfall optimal im Ihren Interesse regeln lassen wollen.
  • Beachten Sie auch, dass der Begriff „Sachverständiger“ nicht rechtlich formal geregelt ist. Jeder kann sich zu einem Sachverständigen ernennen. Sie sollten daher die formale Qualifikation und die Berufserfahrung eines Sachverständigen kritisch begutachten. Ein seriöser Vertreter seines Faches verfügt über Zertifikate und aussagekräftige Urkunden. Die Qualität des Sachverständigen bürgt für ein korrektes Gutachten zum Unfallschaden im Sinne Ihrer Interessenlage.

Kfz Sachverständiger und Gutachter aus Augsburg